Gartenhaus ohne Baugenehmigung in Niedersachsen
In Niedersachsen ist ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung erlaubt bis 75 m³, im Außenbereich bis 40 m³ (Anhang Nr. 1.1 NBauO).
Quelle: Niedersächsische Bauordnung (NBauO), Anhang ab 01.07.2025, § 5 und § 60 ab 01.07.2024 (VORIS); abgerufen am 08.11.2026.
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Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.
Das steht im Gesetz
„Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 75 m3 - im Außenbereich nicht mehr als 40 m3 - Brutto-Rauminhalt haben“
Ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich bis 40 m³.
Abstand zur Grenze in Niedersachsen
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m Höhe ohne Abstand, auf einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, insgesamt 15 m. (§ 5 Abs. 8 Satz 4 Nr. 2 und Satz 5 NBauO)
Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 3 m (Gewerbe/Industrie 0,2 H) (§ 5 Abs. 2 NBauO). H ist die Wandhöhe.
Gartenhäuser in anderen Bundesländern
| Bundesland | Ohne Genehmigung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | bis 40 m³ | Anhang 1 Nr. 1 Buchst. a LBO |
| Bayern | bis 75 m³ | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO |
| Berlin | bis 10 m² (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO Bln |
| Brandenburg | bis 75 m³ (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 2 BbgBO |
| Hessen | bis 30 m³ | Anlage Abschnitt I Nr. 1.1 HBO |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 40 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V |
| Nordrhein-Westfalen | bis 75 m³ (nicht Außenbereich) | § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW 2018 |
| Rheinland-Pfalz | bis 50 m³ | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO |
| Saarland | bis 75 m³ (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO |
| Sachsen | bis 75 m³ (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO |
| Sachsen-Anhalt | bis 10 m² (nicht Außenbereich) | § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | bis 30 m³ | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO |
| Thüringen | bis 30 m² (nicht Außenbereich) | § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO |
Weitere Vorhaben in Niedersachsen
- Gartensauna: bis 75 m³
- Carport und Garage: bis 60 m², 3 m hoch
- Terrassenüberdachung: bis 40 m²
- Pergola: ohne Größengrenze frei
- Wintergarten: bis 30 m², 5 m hoch
- Pool: bis 100 m³
- Gewächshaus: bis 75 m³
- Zaun und Sichtschutz: bis 2 m hoch
- Stützmauer: bis 1,5 m hoch
- Tiny House: genehmigungspflichtig
- Solaranlage: bis 3 m hoch, 9 m lang
Alle verfahrensfreien Vorhaben in Niedersachsen · Gartenhaus: alle Bundesländer im Vergleich
Häufige Fragen
Wie groß darf ein Gartenhaus in Niedersachsen ohne Baugenehmigung sein?
In Niedersachsen ist ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung erlaubt bis 75 m³, im Außenbereich bis 40 m³ (Anhang Nr. 1.1 NBauO).
Gilt das auch im Außenbereich in Niedersachsen?
Ja, aber kleiner: bis 40 m³.
Darf ich in Niedersachsen direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum dürfen in Niedersachsen bis 3 m mittlere Wandhöhe ohne eigene Abstandsfläche stehen, höchstens 9 m je Grenze und insgesamt 15 m (§ 5 Abs. 8 Satz 4 Nr. 2 und Satz 5 NBauO).
Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?
Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.