Methodik und Quellen
Grenzen für Bauen ohne Baugenehmigung aus den amtlichen Texten der Landesbauordnungen, mit Fundstelle und Wortlaut. Stand der Daten: 08.11.2026.
So rechnen wir
- Für jedes Land haben wir den geltenden Paragrafen bzw. Anhang „verfahrensfreie Vorhaben“ im amtlichen Landesrechtsportal gelesen und jede Grenze mit Fundstelle und Wortlaut übernommen (Baden-Württemberg über dejure.org, weil das Landesportal keine maschinenlesbare Fassung liefert).
- Was das Gesetz nicht ausdrücklich nennt, werten wir als genehmigungspflichtig; Auslegungsfragen (z. B. Wintergarten als Gebäude) stehen als Hinweis dabei.
- Der Rechner bildet den Brutto-Rauminhalt aus Außenlänge × Außenbreite × mittlerer Höhe (bei Satteldach Mittel aus Trauf- und Firsthöhe) und vergleicht mit der Landesgrenze.
- Abstandsflächen und Grenzbebauung prüft der Rechner nur grob (Wandhöhe, Länge je Grenze); Bebauungsplan, Denkmal- und Naturschutz kann er nicht kennen.
- Bremen und Hamburg haben 2024/2026 neue Bauordnungen; ihre Daten ergänzen wir, sobald der amtliche Text vollständig übertragen ist.
Alle Quellen
Grundsätze
- Jede Zahl wird aus den Datendateien berechnet, nie von Hand eingetippt. Fehlerhafte Daten verhindern die Veröffentlichung.
- Fehlt eine belastbare Quelle, nennen wir keine Zahl, statt zu schätzen. Veröffentlichte Angaben Dritter sind als solche gekennzeichnet.
- Ändert sich ein Gesetz oder eine Quelle, aktualisieren wir die Daten und das Prüfdatum.
- Fehler gefunden? Bitte per E-Mail an die Adresse im Impressum.