Carport und Garage ohne Baugenehmigung in Brandenburg
In Brandenburg ist ein Carport oder eine Garage ohne Baugenehmigung erlaubt bis 50 m², 3 m Wandhöhe, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 2 BbgBO).
Quelle: Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2026 (GVBl. I Nr. 20); abgerufen am 08.11.2026.
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Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.
Das steht im Gesetz
„Garagen einschließlich überdachter Stellplätze und überdachter Abstellplätze für Fahrräder mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 Meter und einer Brutto-Grundfläche bis zu insgesamt 50 Quadratmeter je Baugrundstück, außer im Außenbereich“
Garagen und überdachte Stellplätze bis 3 m mittlere Wandhöhe und insgesamt 50 m² je Baugrundstück, nicht im Außenbereich. Im Bebauungsplan-Gebiet eingeschossige Garagen bis 100 m².
Abstand zur Grenze in Brandenburg
Die Regeln zur Grenzbebauung stehen in den Abstandsflächen-Vorschriften der BbgBO; wir ergänzen sie hier, sobald sie Nummer für Nummer geprüft sind. Zum Gesetzestext.
Carports und Garagen in anderen Bundesländern
| Bundesland | Ohne Genehmigung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | bis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich) | Anhang 1 Nr. 1 Buchst. b LBO |
| Bayern | bis 50 m² (nicht Außenbereich) | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO |
| Berlin | bis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln |
| Hessen | bis 50 m² | Anlage Abschnitt I Nr. 1.2 HBO |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 40 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V |
| Niedersachsen | bis 60 m², 3 m hoch (nicht Außenbereich) | Anhang Nr. 1.2 NBauO |
| Nordrhein-Westfalen | bis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich) | § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b BauO NRW 2018 |
| Rheinland-Pfalz | bis 50 m², 3,2 m Wandhöhe (nicht Außenbereich) | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO |
| Saarland | bis 36 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO |
| Sachsen | bis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO |
| Sachsen-Anhalt | bis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich) | § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | bis 50 m², 3 m Wandhöhe | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO |
| Thüringen | bis 60 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich) | § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ThürBO |
Weitere Vorhaben in Brandenburg
- Gartenhaus: bis 75 m³
- Gartensauna: bis 75 m³
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Alle verfahrensfreien Vorhaben in Brandenburg · Carport und Garage: alle Bundesländer im Vergleich
Häufige Fragen
Wie groß darf ein Carport in Brandenburg ohne Baugenehmigung sein?
In Brandenburg ist ein Carport oder eine Garage ohne Baugenehmigung erlaubt bis 50 m², 3 m Wandhöhe, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 2 BbgBO).
Gilt das auch im Außenbereich in Brandenburg?
Nein – im Außenbereich gilt die Ausnahme nicht.
Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?
Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.