Baugenehmigungsrechner

Gewächshaus ohne Baugenehmigung in Brandenburg

In Brandenburg ist ein Gewächshaus ohne Baugenehmigung erlaubt bis 50 m³, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 2 BbgBO).

Quelle: Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2026 (GVBl. I Nr. 20); abgerufen am 08.11.2026.

Rechner: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.

Das steht im Gesetz

„Gewächshäuser mit nicht mehr als 50 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt, ausgenommen im Außenbereich“

§ 61 Abs. 2 BbgBO

Private Gewächshäuser bis 50 m³ Brutto-Rauminhalt, nicht im Außenbereich.

Abstand zur Grenze in Brandenburg

Die Regeln zur Grenzbebauung stehen in den Abstandsflächen-Vorschriften der BbgBO; wir ergänzen sie hier, sobald sie Nummer für Nummer geprüft sind. Zum Gesetzestext.

Gewächshäuser in anderen Bundesländern

BundeslandOhne GenehmigungFundstelle
Baden-Württembergbis 5 m hochAnhang 1 Nr. 1 Buchst. d LBO
Bayernbis 75 m³Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und d BayBO
Berlinbis 10 m² (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und d BauO Bln
Hessenbis 30 m³Anlage Abschnitt I Nr. 1.1 und 1.4 HBO
Mecklenburg-Vorpommernbis 40 m² (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V
Niedersachsenbis 75 m³Anhang Nr. 1.1 NBauO
Nordrhein-Westfalenbis 75 m³ (nicht Außenbereich)§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalzbis 50 m³§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO
Saarlandbis 75 m³ (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO
Sachsenbis 75 m³ (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO
Sachsen-Anhaltbis 10 m² (nicht Außenbereich)§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA
Schleswig-Holsteinbis 30 m³§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO
Thüringenbis 30 m² (nicht Außenbereich)§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO

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Häufige Fragen

Wie groß darf ein Gewächshaus in Brandenburg ohne Baugenehmigung sein?

In Brandenburg ist ein Gewächshaus ohne Baugenehmigung erlaubt bis 50 m³, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 2 BbgBO).

Gilt das auch im Außenbereich in Brandenburg?

Nein – im Außenbereich gilt die Ausnahme nicht.

Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?

Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.