Baugenehmigungsrechner

Gewächshaus ohne Baugenehmigung in Sachsen

In Sachsen ist ein Gewächshaus ohne Baugenehmigung erlaubt bis 75 m³, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO).

Quelle: Sächsische Bauordnung (SächsBO), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169); abgerufen am 08.11.2026.

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Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.

Das steht im Gesetz

§ 61 SächsBO nennt Gewächshäuser nicht ausdrücklich als verfahrensfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO).

Privat wie Gartenhaus bis 75 m³.

Abstand zur Grenze in Sachsen

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m; insgesamt 15 m. (§ 6 Abs. 8 SächsBO)

Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 3 m (Gewerbe/Industrie 0,2 H); vor Wohngebäuden GK 1 und 2 mit höchstens drei Geschossen 3 m (§ 6 Abs. 5 SächsBO). H ist die Wandhöhe.

Gewächshäuser in anderen Bundesländern

BundeslandOhne GenehmigungFundstelle
Baden-Württembergbis 5 m hochAnhang 1 Nr. 1 Buchst. d LBO
Bayernbis 75 m³Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und d BayBO
Berlinbis 10 m² (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und d BauO Bln
Brandenburgbis 50 m³ (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 2 BbgBO
Hessenbis 30 m³Anlage Abschnitt I Nr. 1.1 und 1.4 HBO
Mecklenburg-Vorpommernbis 40 m² (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V
Niedersachsenbis 75 m³Anhang Nr. 1.1 NBauO
Nordrhein-Westfalenbis 75 m³ (nicht Außenbereich)§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalzbis 50 m³§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO
Saarlandbis 75 m³ (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO
Sachsen-Anhaltbis 10 m² (nicht Außenbereich)§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA
Schleswig-Holsteinbis 30 m³§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO
Thüringenbis 30 m² (nicht Außenbereich)§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO

Weitere Vorhaben in Sachsen

Alle verfahrensfreien Vorhaben in Sachsen · Gewächshaus: alle Bundesländer im Vergleich

Häufige Fragen

Wie groß darf ein Gewächshaus in Sachsen ohne Baugenehmigung sein?

In Sachsen ist ein Gewächshaus ohne Baugenehmigung erlaubt bis 75 m³, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO).

Gilt das auch im Außenbereich in Sachsen?

Nein – im Außenbereich gilt die Ausnahme nicht.

Darf ich in Sachsen direkt an die Grundstücksgrenze bauen?

Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum dürfen in Sachsen bis 3 m mittlere Wandhöhe ohne eigene Abstandsfläche stehen, höchstens 9 m je Grenze und insgesamt 15 m (§ 6 Abs. 8 SächsBO).

Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?

Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.