Tiny House ohne Baugenehmigung in Sachsen
In Sachsen ist ein Tiny House ohne Baugenehmigung erlaubt bis 75 m³, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO).
Quelle: Sächsische Bauordnung (SächsBO), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169); abgerufen am 08.11.2026.
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Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.
Das steht im Gesetz
„Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³ … außer im Außenbereich“
Die Regel schließt Aufenthaltsräume nicht aus: bis 75 m³ kann verfahrensfrei sein (nicht im Außenbereich). Bebauungsplan und Erschließung trotzdem mit der Gemeinde klären.
Abstand zur Grenze in Sachsen
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m; insgesamt 15 m. (§ 6 Abs. 8 SächsBO)
Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 3 m (Gewerbe/Industrie 0,2 H); vor Wohngebäuden GK 1 und 2 mit höchstens drei Geschossen 3 m (§ 6 Abs. 5 SächsBO). H ist die Wandhöhe.
Tiny Houses in anderen Bundesländern
| Bundesland | Ohne Genehmigung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | genehmigungspflichtig | Anhang 1 Nr. 1 Buchst. a LBO |
| Bayern | bis 75 m³ (nicht Außenbereich) | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO |
| Berlin | genehmigungspflichtig | § 61 BauO Bln (nicht aufgeführt) |
| Brandenburg | genehmigungspflichtig | § 61 BbgBO (nicht aufgeführt) |
| Hessen | genehmigungspflichtig | Anlage zu § 63 HBO (nicht aufgeführt) |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 10 m² (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO M-V |
| Niedersachsen | genehmigungspflichtig | Anhang NBauO (nicht aufgeführt) |
| Nordrhein-Westfalen | genehmigungspflichtig | § 62 BauO NRW 2018 (nicht aufgeführt) |
| Rheinland-Pfalz | genehmigungspflichtig | § 62 LBauO (nicht aufgeführt) |
| Saarland | bis 75 m³ (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO |
| Sachsen-Anhalt | genehmigungspflichtig | § 60 BauO LSA (nicht aufgeführt) |
| Schleswig-Holstein | genehmigungspflichtig | § 61 LBO (nicht aufgeführt) |
| Thüringen | bis 30 m² (nicht Außenbereich) | § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO |
Weitere Vorhaben in Sachsen
- Gartenhaus: bis 75 m³
- Gartensauna: bis 75 m³
- Carport und Garage: bis 50 m², 3 m Wandhöhe
- Terrassenüberdachung: bis 30 m², 3 m tief
- Pergola: ohne Größengrenze frei
- Wintergarten: bis 75 m³
- Pool: bis 100 m³
- Gewächshaus: bis 75 m³
- Zaun und Sichtschutz: bis 2 m hoch
- Stützmauer: bis 2 m hoch
- Solaranlage: bis 3 m hoch, 9 m lang
Alle verfahrensfreien Vorhaben in Sachsen · Tiny House: alle Bundesländer im Vergleich
Häufige Fragen
Wie groß darf ein Tiny House in Sachsen ohne Baugenehmigung sein?
In Sachsen ist ein Tiny House ohne Baugenehmigung erlaubt bis 75 m³, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO).
Gilt das auch im Außenbereich in Sachsen?
Nein – im Außenbereich gilt die Ausnahme nicht.
Darf ich in Sachsen direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum dürfen in Sachsen bis 3 m mittlere Wandhöhe ohne eigene Abstandsfläche stehen, höchstens 9 m je Grenze und insgesamt 15 m (§ 6 Abs. 8 SächsBO).
Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?
Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.