Baugenehmigungsrechner

Stützmauer ohne Baugenehmigung in Sachsen

In Sachsen ist eine Stützmauer ohne Baugenehmigung erlaubt bis 2 m hoch, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO).

Quelle: Sächsische Bauordnung (SächsBO), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169); abgerufen am 08.11.2026.

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Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.

Das steht im Gesetz

„Mauern einschließlich Stützmauern … mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich“

§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO

Stützmauern bis 2 m, nicht im Außenbereich.

Abstand zur Grenze in Sachsen

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m; insgesamt 15 m. (§ 6 Abs. 8 SächsBO)

Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 3 m (Gewerbe/Industrie 0,2 H); vor Wohngebäuden GK 1 und 2 mit höchstens drei Geschossen 3 m (§ 6 Abs. 5 SächsBO). H ist die Wandhöhe.

Stützmauern in anderen Bundesländern

BundeslandOhne GenehmigungFundstelle
Baden-Württembergbis 2 m hochAnhang 1 Nr. 7 Buchst. c LBO
Bayernbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO
Berlinbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO Bln
Brandenburgbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 2 BbgBO
Hessenohne Größengrenze freiAnlage Abschnitt I Nr. 7.2 HBO
Mecklenburg-Vorpommernbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBauO M-V
Niedersachsenbis 1,5 m hochAnhang Nr. 6.2 NBauO
Nordrhein-Westfalenbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalzbis 2 m hoch§ 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b LBauO
Saarlandbis 2 m hoch§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c LBO
Sachsen-Anhaltbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 60 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO LSA
Schleswig-Holsteinbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO
Thüringenbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 63 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a ThürBO

Weitere Vorhaben in Sachsen

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Häufige Fragen

Wie groß darf eine Stützmauer in Sachsen ohne Baugenehmigung sein?

In Sachsen ist eine Stützmauer ohne Baugenehmigung erlaubt bis 2 m hoch, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO).

Gilt das auch im Außenbereich in Sachsen?

Nein – im Außenbereich gilt die Ausnahme nicht.

Darf ich in Sachsen direkt an die Grundstücksgrenze bauen?

Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum dürfen in Sachsen bis 3 m mittlere Wandhöhe ohne eigene Abstandsfläche stehen, höchstens 9 m je Grenze und insgesamt 15 m (§ 6 Abs. 8 SächsBO).

Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?

Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.