Baugenehmigungsrechner

Stützmauer ohne Baugenehmigung – alle Bundesländer

Stützmauern sind in 14 von 14 erfassten Bundesländern ohne Baugenehmigung möglich.

Bewertet wird: Höhe über Gelände.

BundeslandOhne GenehmigungAußenbereichFundstelle
Baden-Württembergbis 2 m hochkeine eigene GrenzeAnhang 1 Nr. 7 Buchst. c LBO
Bayernbis 2 m hochneinArt. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO
Berlinbis 2 m hochnein§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO Bln
Brandenburgbis 2 m hochnein§ 61 Abs. 2 BbgBO
Hessenohne Größengrenze freikeine eigene GrenzeAnlage Abschnitt I Nr. 7.2 HBO
Mecklenburg-Vorpommernbis 2 m hochnein§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBauO M-V
Niedersachsenbis 1,5 m hochkeine eigene GrenzeAnhang Nr. 6.2 NBauO
Nordrhein-Westfalenbis 2 m hochnein§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalzbis 2 m hochkeine eigene Grenze§ 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b LBauO
Saarlandbis 2 m hochkeine eigene Grenze§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c LBO
Sachsenbis 2 m hochnein§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO
Sachsen-Anhaltbis 2 m hochnein§ 60 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO LSA
Schleswig-Holsteinbis 2 m hochnein§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO
Thüringenbis 2 m hochnein§ 63 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a ThürBO
Bremenfolgt – Die Bremische Landesbauordnung wurde 2024 neu gefasst; der amtliche Text wird gerade Nummer für Nummer übertragen.
Hamburgfolgt – Die Hamburgische Bauordnung wurde zum 01.01.2026 neu gefasst; ihre Anlage mit den verfahrensfreien Vorhaben wird gerade übertragen.

Stand der Gesetzestexte: abgerufen am 08.11.2026. Methodik & Quellen

Rechner: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.

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Häufige Fragen

Wie groß darf Stützmauer am Hang ohne Baugenehmigung sein?

Stützmauern sind in 14 von 14 erfassten Bundesländern ohne Baugenehmigung möglich. Maßgeblich ist die Landesbauordnung Ihres Bundeslands.

Was zählt als Außenbereich?

Außenbereich sind Flächen außerhalb von Bebauungsplänen und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 35 BauGB). Viele Länder lassen dort keine oder nur kleinere verfahrensfreie Bauten zu.