Baugenehmigungsrechner

Gewächshaus ohne Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist ein Gewächshaus ohne Baugenehmigung erlaubt bis 50 m³ (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO).

Quelle: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), § 62 und § 8 gültig ab 01.11.2025; abgerufen am 08.11.2026.

Rechner: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.

Das steht im Gesetz

§ 62 LBauO nennt Gewächshäuser nicht ausdrücklich als verfahrensfrei (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO).

Privat wie Gartenhaus bis 50 m³ (Außenbereich 10 m³).

Abstand zur Grenze in Rheinland-Pfalz

Garagen ohne Feuerstätten und sonstige Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten an der Grenze oder bis 3 m davon: mittlere Wandhöhe bis 3,20 m, höchstens 12 m an einer Grenze, insgesamt 18 m; Dachneigung zur Grenze höchstens 45°. (§ 8 Abs. 8 LBauO)

Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 3 m (Gewerbe/Industrie 0,25 H) (§ 8 Abs. 6 LBauO). H ist die Wandhöhe.

Gewächshäuser in anderen Bundesländern

BundeslandOhne GenehmigungFundstelle
Baden-Württembergbis 5 m hochAnhang 1 Nr. 1 Buchst. d LBO
Bayernbis 75 m³Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und d BayBO
Berlinbis 10 m² (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und d BauO Bln
Brandenburgbis 50 m³ (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 2 BbgBO
Hessenbis 30 m³Anlage Abschnitt I Nr. 1.1 und 1.4 HBO
Mecklenburg-Vorpommernbis 40 m² (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V
Niedersachsenbis 75 m³Anhang Nr. 1.1 NBauO
Nordrhein-Westfalenbis 75 m³ (nicht Außenbereich)§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW 2018
Saarlandbis 75 m³ (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO
Sachsenbis 75 m³ (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO
Sachsen-Anhaltbis 10 m² (nicht Außenbereich)§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA
Schleswig-Holsteinbis 30 m³§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO
Thüringenbis 30 m² (nicht Außenbereich)§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO

Weitere Vorhaben in Rheinland-Pfalz

Alle verfahrensfreien Vorhaben in Rheinland-Pfalz · Gewächshaus: alle Bundesländer im Vergleich

Häufige Fragen

Wie groß darf ein Gewächshaus in Rheinland-Pfalz ohne Baugenehmigung sein?

In Rheinland-Pfalz ist ein Gewächshaus ohne Baugenehmigung erlaubt bis 50 m³ (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO).

Gilt das auch im Außenbereich in Rheinland-Pfalz?

Das Gesetz nennt hier keine eigene Außenbereichs-Grenze; § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) gilt trotzdem.

Darf ich in Rheinland-Pfalz direkt an die Grundstücksgrenze bauen?

Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum dürfen in Rheinland-Pfalz bis 3,2 m mittlere Wandhöhe ohne eigene Abstandsfläche stehen, höchstens 12 m je Grenze und insgesamt 18 m (§ 8 Abs. 8 LBauO).

Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?

Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.