Baugenehmigungsrechner

Carport und Garage ohne Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Carport oder eine Garage ohne Baugenehmigung erlaubt bis 40 m², 3 m Wandhöhe, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V).

Quelle: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), § 61 und § 6 gültig ab 12.06.2026; abgerufen am 08.11.2026.

Rechner: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.

Das steht im Gesetz

„Gebäude und Gebäudeteile ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 40 m2, außer im Außenbereich“

§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V

M-V hat keine eigene Garagen-Nummer: Garagen und Carports fallen unter Gebäude ohne Aufenthaltsräume – bis 3 m mittlere Wandhöhe und 40 m², nicht im Außenbereich.

Abstand zur Grenze in Mecklenburg-Vorpommern

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m; insgesamt höchstens 15 m. (§ 6 Abs. 8 LBauO M-V)

Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 3 m (§ 6 Abs. 5 LBauO M-V). H ist die Wandhöhe.

Carports und Garagen in anderen Bundesländern

BundeslandOhne GenehmigungFundstelle
Baden-Württembergbis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich)Anhang 1 Nr. 1 Buchst. b LBO
Bayernbis 50 m² (nicht Außenbereich)Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO
Berlinbis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln
Brandenburgbis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 2 BbgBO
Hessenbis 50 m²Anlage Abschnitt I Nr. 1.2 HBO
Niedersachsenbis 60 m², 3 m hoch (nicht Außenbereich)Anhang Nr. 1.2 NBauO
Nordrhein-Westfalenbis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich)§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalzbis 50 m², 3,2 m Wandhöhe (nicht Außenbereich)§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO
Saarlandbis 36 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO
Sachsenbis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO
Sachsen-Anhaltbis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich)§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO LSA
Schleswig-Holsteinbis 50 m², 3 m Wandhöhe§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO
Thüringenbis 60 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich)§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ThürBO

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Häufige Fragen

Wie groß darf ein Carport in Mecklenburg-Vorpommern ohne Baugenehmigung sein?

In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Carport oder eine Garage ohne Baugenehmigung erlaubt bis 40 m², 3 m Wandhöhe, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V).

Gilt das auch im Außenbereich in Mecklenburg-Vorpommern?

Nein – im Außenbereich gilt die Ausnahme nicht.

Darf ich in Mecklenburg-Vorpommern direkt an die Grundstücksgrenze bauen?

Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum dürfen in Mecklenburg-Vorpommern bis 3 m mittlere Wandhöhe ohne eigene Abstandsfläche stehen, höchstens 9 m je Grenze und insgesamt 15 m (§ 6 Abs. 8 LBauO M-V).

Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?

Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.