Baugenehmigungsrechner

Solaranlage ohne Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Solaranlage ohne Baugenehmigung erlaubt bis 3 m hoch, 9 m lang (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBauO M-V).

Quelle: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), § 61 und § 6 gültig ab 12.06.2026; abgerufen am 08.11.2026.

Rechner: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.

Das steht im Gesetz

„gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m“

§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBauO M-V

Auf Dach- und Außenwandflächen frei; freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge.

Abstand zur Grenze in Mecklenburg-Vorpommern

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m; insgesamt höchstens 15 m. (§ 6 Abs. 8 LBauO M-V)

Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 3 m (§ 6 Abs. 5 LBauO M-V). H ist die Wandhöhe.

Solaranlagen in anderen Bundesländern

BundeslandOhne GenehmigungFundstelle
Baden-Württembergohne Größengrenze freiAnhang 1 Nr. 3 Buchst. c LBO
Bayernbis 3 m hoch, 9 m langArt. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BayBO
Berlinbis 3 m hoch, 9 m lang§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO Bln
Brandenburgbis 3 m hoch, 9 m lang§ 61 Abs. 2 BbgBO
Hessenbis 3 m hoch, 9 m langAnlage Abschnitt I Nr. 3.9 HBO
Niedersachsenbis 3 m hoch, 9 m langAnhang Nr. 2.3 NBauO
Nordrhein-Westfalenbis 100 m², 3 m hoch§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalzfrei mit Auflagen§ 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e LBauO
Saarlandbis 3 m hoch, 12 m lang§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBO
Sachsenbis 3 m hoch, 9 m lang§ 61 Abs. 1 Nr. 3 SächsBO
Sachsen-Anhaltbis 3 m hoch, 9 m lang§ 60 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO LSA
Schleswig-Holsteinbis 3 m hoch, 9 m lang§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBO
Thüringenbis 3 m hoch, 9 m lang§ 63 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b ThürBO

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Häufige Fragen

Wie groß darf eine Solaranlage in Mecklenburg-Vorpommern ohne Baugenehmigung sein?

In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Solaranlage ohne Baugenehmigung erlaubt bis 3 m hoch, 9 m lang (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBauO M-V).

Gilt das auch im Außenbereich in Mecklenburg-Vorpommern?

Das Gesetz nennt hier keine eigene Außenbereichs-Grenze; § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) gilt trotzdem.

Darf ich in Mecklenburg-Vorpommern direkt an die Grundstücksgrenze bauen?

Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum dürfen in Mecklenburg-Vorpommern bis 3 m mittlere Wandhöhe ohne eigene Abstandsfläche stehen, höchstens 9 m je Grenze und insgesamt 15 m (§ 6 Abs. 8 LBauO M-V).

Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?

Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.