Baugenehmigungsrechner

Solaranlage ohne Baugenehmigung in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein ist eine Solaranlage ohne Baugenehmigung erlaubt bis 3 m hoch, 9 m lang (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBO).

Quelle: Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO), § 61 gültig ab 05.07.2024; abgerufen am 08.11.2026.

Rechner: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.

Das steht im Gesetz

„gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Seitenlänge von jeweils bis zu 9 m“

§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBO

Auf Dach- und Außenwandflächen frei (außer Gebäudeklassen 4 und 5); freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Seitenlänge.

Abstand zur Grenze in Schleswig-Holstein

Die Regeln zur Grenzbebauung stehen in den Abstandsflächen-Vorschriften der LBO; wir ergänzen sie hier, sobald sie Nummer für Nummer geprüft sind. Zum Gesetzestext.

Solaranlagen in anderen Bundesländern

BundeslandOhne GenehmigungFundstelle
Baden-Württembergohne Größengrenze freiAnhang 1 Nr. 3 Buchst. c LBO
Bayernbis 3 m hoch, 9 m langArt. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BayBO
Berlinbis 3 m hoch, 9 m lang§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO Bln
Brandenburgbis 3 m hoch, 9 m lang§ 61 Abs. 2 BbgBO
Hessenbis 3 m hoch, 9 m langAnlage Abschnitt I Nr. 3.9 HBO
Mecklenburg-Vorpommernbis 3 m hoch, 9 m lang§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBauO M-V
Niedersachsenbis 3 m hoch, 9 m langAnhang Nr. 2.3 NBauO
Nordrhein-Westfalenbis 100 m², 3 m hoch§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalzfrei mit Auflagen§ 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e LBauO
Saarlandbis 3 m hoch, 12 m lang§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBO
Sachsenbis 3 m hoch, 9 m lang§ 61 Abs. 1 Nr. 3 SächsBO
Sachsen-Anhaltbis 3 m hoch, 9 m lang§ 60 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO LSA
Thüringenbis 3 m hoch, 9 m lang§ 63 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b ThürBO

Weitere Vorhaben in Schleswig-Holstein

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Häufige Fragen

Wie groß darf eine Solaranlage in Schleswig-Holstein ohne Baugenehmigung sein?

In Schleswig-Holstein ist eine Solaranlage ohne Baugenehmigung erlaubt bis 3 m hoch, 9 m lang (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBO).

Gilt das auch im Außenbereich in Schleswig-Holstein?

Das Gesetz nennt hier keine eigene Außenbereichs-Grenze; § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) gilt trotzdem.

Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?

Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.