Baugenehmigungsrechner

Zaun und Sichtschutz ohne Baugenehmigung in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein ist ein Zaun oder Sichtschutz ohne Baugenehmigung erlaubt bis 2 m hoch, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO).

Quelle: Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO), § 61 gültig ab 05.07.2024; abgerufen am 08.11.2026.

Rechner: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.

Das steht im Gesetz

„Stützwände und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich“

§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO

Stützwände und Einfriedungen bis 2 m, nicht im Außenbereich.

Abstand zur Grenze in Schleswig-Holstein

Die Regeln zur Grenzbebauung stehen in den Abstandsflächen-Vorschriften der LBO; wir ergänzen sie hier, sobald sie Nummer für Nummer geprüft sind. Zum Gesetzestext.

Zäune und Sichtschutzwände in anderen Bundesländern

BundeslandOhne GenehmigungFundstelle
Baden-Württembergohne Größengrenze freiAnhang 1 Nr. 7 Buchst. a LBO
Bayernbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO
Berlinbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO Bln
Brandenburgbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 2 BbgBO
Hessenbis 2 m hochAnlage Abschnitt I Nr. 7.1 HBO
Mecklenburg-Vorpommernbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBauO M-V
Niedersachsenbis 2 m hochAnhang Nr. 6.1 NBauO
Nordrhein-Westfalenbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalzohne Größengrenze frei (nicht Außenbereich)§ 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a LBauO
Saarlandbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO
Sachsenbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO
Sachsen-Anhaltbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 60 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO LSA
Thüringenbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 63 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a ThürBO

Weitere Vorhaben in Schleswig-Holstein

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Häufige Fragen

Wie groß darf ein Zaun und Sichtschutz in Schleswig-Holstein ohne Baugenehmigung sein?

In Schleswig-Holstein ist ein Zaun oder Sichtschutz ohne Baugenehmigung erlaubt bis 2 m hoch, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO).

Gilt das auch im Außenbereich in Schleswig-Holstein?

Nein – im Außenbereich gilt die Ausnahme nicht.

Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?

Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.