Zaun und Sichtschutz ohne Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Zaun oder Sichtschutz ohne Baugenehmigung erlaubt bis 2 m hoch, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBauO M-V).
Quelle: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), § 61 und § 6 gültig ab 12.06.2026; abgerufen am 08.11.2026.
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Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.
Das steht im Gesetz
„Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich“
Mauern und Einfriedungen bis 2 m Höhe, nicht im Außenbereich.
Abstand zur Grenze in Mecklenburg-Vorpommern
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m; insgesamt höchstens 15 m. (§ 6 Abs. 8 LBauO M-V)
Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 3 m (§ 6 Abs. 5 LBauO M-V). H ist die Wandhöhe.
Zäune und Sichtschutzwände in anderen Bundesländern
| Bundesland | Ohne Genehmigung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | ohne Größengrenze frei | Anhang 1 Nr. 7 Buchst. a LBO |
| Bayern | bis 2 m hoch (nicht Außenbereich) | Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO |
| Berlin | bis 2 m hoch (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO Bln |
| Brandenburg | bis 2 m hoch (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 2 BbgBO |
| Hessen | bis 2 m hoch | Anlage Abschnitt I Nr. 7.1 HBO |
| Niedersachsen | bis 2 m hoch | Anhang Nr. 6.1 NBauO |
| Nordrhein-Westfalen | bis 2 m hoch (nicht Außenbereich) | § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW 2018 |
| Rheinland-Pfalz | ohne Größengrenze frei (nicht Außenbereich) | § 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a LBauO |
| Saarland | bis 2 m hoch (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO |
| Sachsen | bis 2 m hoch (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO |
| Sachsen-Anhalt | bis 2 m hoch (nicht Außenbereich) | § 60 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | bis 2 m hoch (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO |
| Thüringen | bis 2 m hoch (nicht Außenbereich) | § 63 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a ThürBO |
Weitere Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern
- Gartenhaus: bis 40 m², 3 m Wandhöhe
- Gartensauna: bis 40 m²
- Carport und Garage: bis 40 m², 3 m Wandhöhe
- Terrassenüberdachung: bis 40 m²
- Pergola: ohne Größengrenze frei
- Wintergarten: bis 40 m², 3 m Wandhöhe
- Pool: bis 100 m³
- Gewächshaus: bis 40 m²
- Stützmauer: bis 2 m hoch
- Tiny House: bis 10 m²
- Solaranlage: bis 3 m hoch, 9 m lang
Alle verfahrensfreien Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern · Zaun und Sichtschutz: alle Bundesländer im Vergleich
Häufige Fragen
Wie groß darf ein Zaun und Sichtschutz in Mecklenburg-Vorpommern ohne Baugenehmigung sein?
In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Zaun oder Sichtschutz ohne Baugenehmigung erlaubt bis 2 m hoch, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBauO M-V).
Gilt das auch im Außenbereich in Mecklenburg-Vorpommern?
Nein – im Außenbereich gilt die Ausnahme nicht.
Darf ich in Mecklenburg-Vorpommern direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum dürfen in Mecklenburg-Vorpommern bis 3 m mittlere Wandhöhe ohne eigene Abstandsfläche stehen, höchstens 9 m je Grenze und insgesamt 15 m (§ 6 Abs. 8 LBauO M-V).
Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?
Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.