Baugenehmigungsrechner

Ohne Baugenehmigung bauen in Saarland

In Saarland sind 11 von 12 typischen Garten- und Anbauvorhaben ohne Baugenehmigung möglich; ein Gartenhaus zum Beispiel bis 75 m³ (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO).

VorhabenOhne GenehmigungFundstelle
Gartenhausbis 75 m³ (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO
Gartensaunabis 75 m³ (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO
Carport und Garagebis 36 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO
Terrassenüberdachungohne Größengrenze frei§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO
Pergolaohne Größengrenze frei§ 61 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a LBO
Wintergartengenehmigungspflichtig§ 61 LBO (nicht aufgeführt)
Poolbis 100 m³ (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. e und Nr. 8 Buchst. b LBO
Gewächshausbis 75 m³ (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO
Zaun und Sichtschutzbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO
Stützmauerbis 2 m hoch§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c LBO
Tiny Housebis 75 m³ (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO
Solaranlagebis 3 m hoch, 12 m lang§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBO

Grenzbebauung und Abstandsflächen

Die Grenzbebauungsregeln der LBO ergänzen wir nach Prüfung. Gesetzestext

Abstandsfläche: 0,4 H, mindestens 3 m; vor Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei Geschossen 3 m (§ 7 Abs. 5 LBO).

Quelle: Landesbauordnung Saarland (amtlich (Bürgerservice Saarland)), § 61 und § 7 gültig ab 26.04.2025; abgerufen am 08.11.2026.

Rechner: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.

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Häufige Fragen

Was darf man in Saarland ohne Baugenehmigung bauen?

In Saarland sind 11 von 12 typischen Garten- und Anbauvorhaben ohne Baugenehmigung möglich; ein Gartenhaus zum Beispiel bis 75 m³ (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO).

Wo steht das im Gesetz?

In § 61 LBO der Landesbauordnung Saarland (§ 61 und § 7 gültig ab 26.04.2025).