Baugenehmigungsrechner

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Saarland

Terrassenüberdachungen sind in Saarland ohne Größengrenze verfahrensfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO).

Quelle: Landesbauordnung Saarland (LBO), § 61 und § 7 gültig ab 26.04.2025; abgerufen am 08.11.2026.

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Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.

Das steht im Gesetz

„Terrassenüberdachungen“

§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO

Terrassenüberdachungen ohne Größengrenze verfahrensfrei.

Abstand zur Grenze in Saarland

Die Regeln zur Grenzbebauung stehen in den Abstandsflächen-Vorschriften der LBO; wir ergänzen sie hier, sobald sie Nummer für Nummer geprüft sind. Zum Gesetzestext.

Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 3 m; vor Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei Geschossen 3 m (§ 7 Abs. 5 LBO). H ist die Wandhöhe.

Terrassenüberdachungen in anderen Bundesländern

BundeslandOhne GenehmigungFundstelle
Baden-Württembergbis 30 m² (nicht Außenbereich)Anhang 1 Nr. 1 Buchst. l LBO
Bayernbis 30 m²Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO
Berlinbis 30 m², 3 m tief§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO Bln
Brandenburgbis 30 m², 4 m tief (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 2 BbgBO
Hessenfrei mit AuflagenAnlage Abschnitt I Nr. 1.13 HBO
Mecklenburg-Vorpommernbis 40 m²§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBauO M-V
Niedersachsenbis 40 m²Anhang Nr. 1.8 NBauO
Nordrhein-Westfalenbis 30 m², 4,5 m tief§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalzbis 50 m³ (nicht Außenbereich)§ 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO
Sachsenbis 30 m², 3 m tief§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g SächsBO
Sachsen-Anhaltbis 30 m²§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i BauO LSA
Schleswig-Holsteinbis 30 m², 3 m tief§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBO
Thüringenbis 30 m², 4 m tief (nicht Außenbereich)§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ThürBO

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Häufige Fragen

Wie groß darf eine Terrassenüberdachung in Saarland ohne Baugenehmigung sein?

Terrassenüberdachungen sind in Saarland ohne Größengrenze verfahrensfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO).

Gilt das auch im Außenbereich in Saarland?

Das Gesetz nennt hier keine eigene Außenbereichs-Grenze; § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) gilt trotzdem.

Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?

Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.