Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Bayern
In Bayern ist eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung erlaubt bis 30 m² (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO).
Quelle: Bayerische Bauordnung (BayBO), Text gilt ab 01.05.2026; abgerufen am 08.11.2026.
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Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.
Das steht im Gesetz
„Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m2“
Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche.
Abstand zur Grenze in Bayern
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m; insgesamt 15 m. (Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BayBO)
Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 3 m (Gewerbe/Industrie 0,2 H); in Gemeinden über 250.000 Einwohner teils 1 H (Art. 6 Abs. 5 und 5a BayBO). H ist die Wandhöhe.
Terrassenüberdachungen in anderen Bundesländern
| Bundesland | Ohne Genehmigung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | bis 30 m² (nicht Außenbereich) | Anhang 1 Nr. 1 Buchst. l LBO |
| Berlin | bis 30 m², 3 m tief | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO Bln |
| Brandenburg | bis 30 m², 4 m tief (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 2 BbgBO |
| Hessen | frei mit Auflagen | Anlage Abschnitt I Nr. 1.13 HBO |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 40 m² | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBauO M-V |
| Niedersachsen | bis 40 m² | Anhang Nr. 1.8 NBauO |
| Nordrhein-Westfalen | bis 30 m², 4,5 m tief | § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW 2018 |
| Rheinland-Pfalz | bis 50 m³ (nicht Außenbereich) | § 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO |
| Saarland | ohne Größengrenze frei | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO |
| Sachsen | bis 30 m², 3 m tief | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g SächsBO |
| Sachsen-Anhalt | bis 30 m² | § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | bis 30 m², 3 m tief | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBO |
| Thüringen | bis 30 m², 4 m tief (nicht Außenbereich) | § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ThürBO |
Weitere Vorhaben in Bayern
- Gartenhaus: bis 75 m³
- Gartensauna: bis 75 m³
- Carport und Garage: bis 50 m²
- Pergola: ohne Größengrenze frei
- Wintergarten: bis 75 m³
- Pool: ohne Größengrenze frei
- Gewächshaus: bis 75 m³
- Zaun und Sichtschutz: bis 2 m hoch
- Stützmauer: bis 2 m hoch
- Tiny House: bis 75 m³
- Solaranlage: bis 3 m hoch, 9 m lang
Alle verfahrensfreien Vorhaben in Bayern · Terrassenüberdachung: alle Bundesländer im Vergleich
Häufige Fragen
Wie groß darf eine Terrassenüberdachung in Bayern ohne Baugenehmigung sein?
In Bayern ist eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung erlaubt bis 30 m² (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO).
Gilt das auch im Außenbereich in Bayern?
Das Gesetz nennt hier keine eigene Außenbereichs-Grenze; § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) gilt trotzdem.
Darf ich in Bayern direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum dürfen in Bayern bis 3 m mittlere Wandhöhe ohne eigene Abstandsfläche stehen, höchstens 9 m je Grenze und insgesamt 15 m (Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BayBO).
Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?
Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.