Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung erlaubt bis 30 m², nicht im Außenbereich (Anhang 1 Nr. 1 Buchst. l LBO).
Quelle: Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.02.2026 (GBl. S. 15), in Kraft 28.02.2026; abgerufen am 08.11.2026.
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Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.
Das steht im Gesetz
„Terrassen und Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche, außer Dachterrassen und ihre Überdachungen“
Nur im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche; Dachterrassen und ihre Überdachungen ausgenommen.
Abstand zur Grenze in Baden-Württemberg
Garagen, Gewächshäuser und Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer Wandhöhe bis 3 m und einer Wandfläche bis 25 m²; entlang einzelner Nachbargrenzen höchstens 9 m, insgesamt 15 m. (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und 3 LBO)
Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 2,5 m (bei Wänden bis 5 m Breite mindestens 2 m) (§ 5 Abs. 7 LBO). H ist die Wandhöhe.
Terrassenüberdachungen in anderen Bundesländern
| Bundesland | Ohne Genehmigung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bayern | bis 30 m² | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO |
| Berlin | bis 30 m², 3 m tief | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO Bln |
| Brandenburg | bis 30 m², 4 m tief (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 2 BbgBO |
| Hessen | frei mit Auflagen | Anlage Abschnitt I Nr. 1.13 HBO |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 40 m² | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBauO M-V |
| Niedersachsen | bis 40 m² | Anhang Nr. 1.8 NBauO |
| Nordrhein-Westfalen | bis 30 m², 4,5 m tief | § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW 2018 |
| Rheinland-Pfalz | bis 50 m³ (nicht Außenbereich) | § 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO |
| Saarland | ohne Größengrenze frei | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO |
| Sachsen | bis 30 m², 3 m tief | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g SächsBO |
| Sachsen-Anhalt | bis 30 m² | § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | bis 30 m², 3 m tief | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBO |
| Thüringen | bis 30 m², 4 m tief (nicht Außenbereich) | § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ThürBO |
Weitere Vorhaben in Baden-Württemberg
- Gartenhaus: bis 40 m³
- Gartensauna: bis 40 m³
- Carport und Garage: bis 50 m², 3 m Wandhöhe
- Pergola: ohne Größengrenze frei
- Wintergarten: genehmigungspflichtig
- Pool: bis 100 m³
- Gewächshaus: bis 5 m hoch
- Zaun und Sichtschutz: ohne Größengrenze frei
- Stützmauer: bis 2 m hoch
- Tiny House: genehmigungspflichtig
- Solaranlage: ohne Größengrenze frei
Alle verfahrensfreien Vorhaben in Baden-Württemberg · Terrassenüberdachung: alle Bundesländer im Vergleich
Häufige Fragen
Wie groß darf eine Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg ohne Baugenehmigung sein?
In Baden-Württemberg ist eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung erlaubt bis 30 m², nicht im Außenbereich (Anhang 1 Nr. 1 Buchst. l LBO).
Gilt das auch im Außenbereich in Baden-Württemberg?
Nein – im Außenbereich gilt die Ausnahme nicht.
Darf ich in Baden-Württemberg direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum dürfen in Baden-Württemberg bis 3 m mittlere Wandhöhe ohne eigene Abstandsfläche stehen, höchstens 9 m je Grenze und insgesamt 15 m (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und 3 LBO).
Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?
Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.